MITGLIED WERDEN
Du nimmst an unseren Veranstaltungen teil oder hilfst dabei und du magst die Dinge, die wir tun? Dann mach es offiziell und werde offizielles Mitglied in unserem Verein und erhalte Zugang zu exklusiven Inhalten und Ressourcen für Mitglieder.
Mitglied werden bei frontpage e.V.
frontpage e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, dessen vorrangiger Zweck darin besteht, die Kunst, Kultur und Content Creation zu fördern, zu verbreiten und bekannt zu machen. Dabei verfolgen wir ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Unser Engagement erstreckt sich auf den Bereich des Streamings und der Content Creation, wo wir eine lebendige und kreative Community unterstützen.
Vorteile der Mitgliedschaft bei frontpage e.V.
Mitbestimmung: Gestalte die Zukunft des Vereins aktiv mit, indem du an Mitgliederversammlungen teilnimmst und über wichtige Entscheidungen abstimmen kannst.
Netzwerken: Knüpfe wertvolle Kontakte in einem vielfältigen Netzwerk von Gleichgesinnten aus verschiedenen Bereichen.
Gemeinschaft: Werde Teil eines freundlichen und unterstützenden Freundeskreises, in dem du deine Interessen und Leidenschaften teilen kannst.
Fortbildung: Nutze exklusive Weiterbildungsangebote, um deine Fähigkeiten im Bereich Kunst, Kultur und Content Creation zu verbessern.
Gemeinsames Engagement: Engagiere dich aktiv in Projekten, die einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft haben, und erlebe die Verbundenheit mit einer engagierten Community.
Unterstütze unsere Mission - Werde Mitglied bei frontpage e.V.
Unterstütze unsere Mission und werde Teil unserer leidenschaftlichen Gemeinschaft, indem du Mitglied bei frontpage e.V. wirst. Gemeinsam können wir die Welt der Kunst, Kultur und Content Creation bereichern und eine nachhaltige Veränderung bewirken. Wir freuen uns auf deine aktive Mitwirkung!
Hinweise zur Austellung von Zuwendungsbestätigungen: Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbetätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vorstruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.